Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.BAFA-Förderung Elektroauto: Wie ist der aktuelle Antragsstand?
- 2.Mit Umweltbonus und Innovationsprämie nur noch 2022 bis zu 9.000 Euro E-Auto-Prämie kassieren
- 3.Was genau ist der Umweltbonus?
- 4.Was ist die Innovationsprämie?
- 5.Welche E-Autos werden noch bis Ende des Jahres gefördert?
- 6.Kann ich für die Umrüstung meines Fahrzeugs eine E-Autoprämie beantragen?
- 7.Voraussetzungen: Wie komme ich an die Elektroauto-Prämie?
- 8.Fördervoraussetzungen für Elektro-Neuwagen
- 9.Fördervoraussetzungen für Elektro-Gebrauchtwagen
- 10.Was gilt für Plug-in-Hybride und wann endet die Förderung?
- 11.Förderung Elektroauto 2022 und 2023: Wie hoch ist der Umweltbonus beim Neuwagen-Kauf?
- 12.Wie hoch ist die Elektroauto Prämie für Gebrauchtwagen?
- 13.Elektroauto Leasing Neuwagen: Wie hoch ist die Elektroauto Förderung?
- 14.Zusätzliche Prämien über die THG-Quote einstreichen
- 15.Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
- 16.Wie bekomme ich die Elektroauto-Kaufprämie ausgezahlt?
- 17.Was tut sich in puncto Ausbau der Ladestationen?
Wenn Sie sich ein Auto anschaffen möchten, stellen Sie sich mittlerweile sicher auch die Frage, ob es ein Elektroauto oder ein Verbrenner werden soll. Denn viele Verbraucher wollen mittlerweile lieber nachhaltig handeln und setzen beim Autokauf auf Elektromobilität. Zudem gibt es beim Kauf eines E-Autos auch einiges an Sparpotential. Derzeit herrscht jedoch Unsicherheit über die Fördermöglichkeiten, da ab dem 01.01.2023 neue Regelungen gelten. Das bremst besonders den Verkauf von Neuwagen, die nicht mehr dieses Jahr ausgeliefert werden und somit nicht mehr von den Förderregelungen für das Jahr 2022 profitieren können.
Aber die Anschaffung eines E-Autos kostet natürlich erst einmal Geld und nach wie vor sind Elektroautos vergleichsweise teuer – dazu kommen dann meist noch die Kosten für die Installation einer Wallbox in der eigenen Garage. Doch mit unterschiedlichen Fördermitteln wie Umweltbonus, Innovationsprämie, Steuervergünstigungen und einem wachsenden Angebot innovativer E-Auto-Modelle, versuchen Staat und Hersteller in den vergangenen Jahren die Verbreitung von Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu steigern.
Für alle, die mit dem Kauf eines E-Autos liebäugeln, beantworten wir in diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Auto-Prämie.
Tagesgeld: Top-Zinsen, täglich verfügbar, sicher und einfach
BAFA-Förderung Elektroauto: Wie ist der aktuelle Antragsstand?
Wie die aktuelle Zwischenbilanz zum Antragsstand des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt, liegen Elektroautos weiter im Trend: Der Umweltbonus zur E-Auto-Förderung wurde bis zum Stichtag 1. November 2022 insgesamt 1.545.408 Mal beim BAFA beantragt (Zum Vergleich: Am 1. Mai 2022 waren es 1.220,804 Anträge). Reine Elektroautos führen bei der Anzahl der Förderanträge vor den Plug-in-Hybridautos mit einem Vorsprung von gut 200.000.
Das BAFA kümmert sich um die Auszahlung der Förderprämie. Dort müssen Sie digital über die Homepage des BAFA einen Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen. Allerdings geht das erst, nachdem Sie das Fahrzeug erworben und auf sich zugelassen haben. Neuerdings ist zudem eine vereinfachte Antragstellung über das Nutzerkonto Bund möglich und Sie können den Status Ihres Antrages online einsehen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Vorgangsnummer und Postleitzahl. In einem separaten Ratgeber erläutern wir, was Sie beim Antrag des Umweltbonus beachten müssen und wie Sie den BAFA-Antrag stellen.
Mit Umweltbonus und Innovationsprämie nur noch 2022 bis zu 9.000 Euro E-Auto-Prämie kassieren
Die Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2022 wurde am 30. Dezember 2021 offiziell im Bundesanzeiger bestätigt. Seit Einführung der Innovationsprämie im Juni 2020 profitieren Käufer eines förderfähigen E-Autos von einem erhöhten Umweltbonus. Bis zu 9.000 Euro E-Auto-Prämie sind damit durch Umweltbonus und Innovationsprämie aktuell noch drin (für Plug-in-Hybrid-Autos: 6.750 Euro). Die Innovationsprämie läuft Ende dieses Jahres aus. Ab 2023 soll es dann wieder nur noch den einfachen Bundesanteil geben (Umweltbonus) und keine Förderung von Plug-in-Hybriden mehr möglich sein. Folglich werden ab Januar 2023 nur noch reine Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) je nach Nettolistenpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro gefördert. Zusätzlich wird ab dem 1. September 2023 der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen beschränkt.
Was genau ist der Umweltbonus?
Die Umweltbonus genannte Förderprämie beim Kauf eines Elektroautos wurde 2019 eingeführt und besteht aus zwei Teilen: Der staatlichen Prämie, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt wird, und dem Herstellerbonus. Der Herstelleranteil am Umweltbonus ist in der Rechnung oder im Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Wer ein Elektrofahrzeug gemäß der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA gekauft oder geleast und nach dem 4. November 2019 auf sich zugelassen hat, kann sich die staatliche Förderung sichern.
Was ist die Innovationsprämie?
Die Innovationsprämie, die am 31.12.2022 ausläuft, wurde im Jahr 2020 – im Rahmen des Konjunktur-Programms aufgrund der Coronakrise – als Erhöhung des Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge eingeführt. Mit ihr verdoppelte der Staat seinen Förderanteil für Plug-in-Hybride und E-Autos auf maximal 6.000 Euro. Der Herstelleranteil wurde nicht verändert – er beträgt weiter maximal 3.000 Euro. Bei vereinzelten Automobilherstellern mit Werbeaktionen geht aber manchmal auch noch etwas mehr. Zwei Drittel der Innovationsprämie gewährt der Staat über das BAFA nach der Zulassung, der Automobilhersteller ein Drittel als Netto-Rabatt direkt beim Erwerb.
Neue Batteriefahrzeuge oder neue Plug-in-Hybride, die ab dem 4. Juni 2020 erstmalig zugelassen wurden, erhalten die erhöhte Innovationsprämie. Alle Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist, bekommen ebenfalls die Prämie.
Fest oder flexibel, aber immer mit Top-Zinsen von bis zu 4,15 Prozent
*Aktuell gültige Konditionen der CA Auto Bank S.p.A., Corso Orbassano 367 – 10137 Turin, Italien, Tel. +49 6721 9101-131, E-Mail: [email protected] für die Eröffnung eines kostenfreien Online-Festgeldkontos zu einem festen Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Zinssätze ohne Berücksichtigung von noch abzuführender Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Festgeld Plus: Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung. Berechnung der Zinsen zum vereinbarten Zinssatz ohne Abzug bis zum Posteingang des rechtmäßig unterschriebenen Kündigungsformulars bei CA Auto Bank S.p.A.
Welche E-Autos werden noch bis Ende des Jahres gefördert?
Als förderfähiges E-Auto gilt nach Paragraf 2 des Elektromobilitätsgesetzes ein
- reines Batterieelektrofahrzeug,
- von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybrid) oder
- Brennstoffzellenfahrzeug
Mit der Förderung unterstützt der Bund den Absatz elektrisch betriebener Neufahrzeuge in Deutschland noch bis Ende 2025. Dann läuft auch der Umweltbonus aus.
Hinweis: Elektroautos mit einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro und Autos, die im Ausland zugelassen sind, erhalten keine Förderprämie.
Kann ich für die Umrüstung meines Fahrzeugs eine E-Autoprämie beantragen?
Nein. Nur der Kauf eines Elektroautos wird bezuschusst.
Voraussetzungen: Wie komme ich an die Elektroauto-Prämie?
Um die Prämie zu erhalten, muss das E-Auto in Deutschland auf Sie als Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein und mindestens sechs Monate von Ihnen gehalten werden. Das gilt sowohl für Neuwagen als auch für junge Gebrauchtwagen. Die Bundesregierung plant, die Mindesthaltedauer auf zwölf Monate zu verlängern. Bei Leasingfahrzeugen liegt die Mindesthaltedauer je nach Laufzeit aktuell zwischen zwölf und 24 Monaten. Außerdem gelten weitere Voraussetzungen – je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf handelt:
Fördervoraussetzungen für Elektro-Neuwagen
- Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
- Die Erstzulassung darf bei Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegen.
- Das Elektroauto muss in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen sein und mindestens sechs Monate gehalten werden (Leasing: zwölf bzw. 24 Monate).
- Höhere Innovationsprämie: Für Neuwagen, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden.
Fördervoraussetzungen für Elektro-Gebrauchtwagen
Den Umweltbonus können Käufer auch beim Kauf eines jungen, gebrauchten elektrischen Fahrzeugs (zweite Zulassung) mit dem Nachweispaket von Gebrauchtwagen beantragen. Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:
- Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
- Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
- E-Auto war höchstens zwölf Monate erst zugelassen.
- Laufleistung darf bei Erwerb 15.000 km nicht überschreiten.
- Für das Fahrzeug darf nachweislich noch kein Umweltbonus in Anspruch genommen worden sein.
- Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zweitzulassung eingereicht werden.
- Auto muss mindestens sechs Monate gehalten werden.
- Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Dieser beträgt 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neufahrzeugs (inklusive Sonderausstattung, ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils.
- Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist nicht förderfähig.
- Höhere Innovationsprämie bis zum 31.12.2022: für Fahrzeuge mit Zweitzulassung ab dem 4. Juni 2020.
In einem ausführlichen Interview mit dem ADAC erfahren Sie, was beim Kauf eines gebrauchten E-Autos beachtet werden sollte und welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben.
Was gilt für Plug-in-Hybride und wann endet die Förderung?
Plug-in-Hybridautos verfügen nur über eine kleine Batterie, die auf kurzen Strecken elektrisches Fahren ermöglicht. Wenn die Batterie leer ist oder schneller gefahren wird, schaltet sich ein klassischer Verbrenner-Motor zu. Die Batterie kann an einer Steckdose wieder aufgeladen werden.
Der CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybriden darf für eine Förderung derzeit nicht höher sein als 50 g/km. Bei Anschaffung vor dem 31. Dezember 2021 muss die elektrische Mindestreichweite bei 40 Kilometern liegen. Seit dem 1. Januar 2022 werden Plug-ins nur noch gefördert, wenn sie mindestens 60 Kilometer schaffen und ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Förderung vollständig.
- Biallo-Tipp: Benötigen Sie einen Autokredit? Dann schauen Sie doch einmal in unseren Autokredit-Vergleich und suchen Sie sich das beste Angebot heraus.
So finden Sie die günstigsten Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung
Förderung Elektroauto 2022 und 2023: Wie hoch ist der Umweltbonus beim Neuwagen-Kauf?
Käufer von reinen E-Autos erhalten mit Umweltbonus plus Innovationsprämie bis 31.12.2022 eine Förderung von bis zu 9.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden fällt der Zuschuss mit maximal 6.750 Euro etwas kleiner aus. Ab 2023 ändert sich das, sodass die maximale Förderung 6.750 Euro beträgt und Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert werden.
Neuwagen-Kauf: Kaufprämie Elektroautos im Überblick
Fahrzeugart | Nettolistenpreis (in Euro) | Umweltbonus 2022 (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) | Umweltbonus 2023 (Bundesanteil + Herstelleranteil) |
Elektroauto (Batteriefahrzeug) | bis 40.000 | 9.000 Euro (6.000 Euro + 3.000 Euro) | 6.750 Euro (4.500 Euro + 2.250 Euro) |
Elektroauto (Batteriefahrzeug) | über 40.000 bis 65.000 | 7.500 Euro (5.000 Euro + 2.500 Euro) | 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro) |
Plug-in-Hybrid | bis 40.000 | 6.750 Euro (4.500 Euro + 2.250 Euro) | 0,00 Euro |
Plug-in-Hybrid | über 40.000 bis 65.000 | 5.625 Euro (3.750 Euro + 1.875 Euro) | 0,00 Euro |
Bei der Kaufprämie für E-Autos spielt es keine Rolle, ob Sie den Kaufpreis in einem Betrag bezahlen oder den Neuwagen finanzieren.
- Biallo-Lesetipp: Welche Möglichkeiten der Neuwagen-Finanzierung es beim Autokauf gibt, erläutern wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.
Wie hoch ist die Elektroauto Prämie für Gebrauchtwagen?
Bei Kauf oder Leasing junger gebrauchter Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt, erhalten Sie ebenfalls die Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil. Die Fördersätze entsprechen hier immer den Fördersätzen für Neufahrzeuge mit einem BAFA-Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro. So gilt für elektrische Gebrauchtfahrzeuge pauschal:
Fahrzeugtyp | Umweltbonus 2022 (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) | Umweltbonus 2023 (Bundesanteil + Herstelleranteil) |
Elektroauto (Batteriefahrzeug) | 7.500 Euro (5.000 Euro + 2.500 Euro) | 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro) |
Plug-in-Hybrid | 5.625 Euro (3.750 Euro + 1.875 Euro) | 0,00 Euro |
Quelle: BAFA; Stand: Dezember 2022.
Ihr neues und gebrauchtes E-Auto können Sie selbstverständlich finanzieren. Die staatliche Prämie bekommen Sie trotz Finanzierung. Beispielsweise könnten Sie den ADAC-Autokredit mit Sonderkonditionen für E-Autos nutzen, bei dem Sie aktuell bonitätsunabhängige Zinsen in Höhe von 4,49 Prozent pro Jahr bezahlen.
Elektroauto Leasing Neuwagen: Wie hoch ist die Elektroauto Förderung?
Schließt man für das neue E-Auto einen Leasingvertrag ab, bestimmt die Leasingdauer die Förderhöhe. Volle Förderung gibt es bei Leasingverträgen, die 24 Monate und länger laufen. Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 23 Monaten wird die Förderhöhe für Fahrzeugzulassungen seit dem 16. November 2020 gestaffelt: Bei einer Leasing-Laufzeit von zwölf bis 23 Monaten gibt es die Hälfte, bei Kurzzeitleasing bis elf Monate nur ein Viertel. Die Kürzung gilt gleichermaßen für Herstellerbonus und BAFA-Prämie.
Reines Elektroauto (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus 2022 (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) | Umweltbonus 2023 (Bundesanteil + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 2.250 Euro (1.500 Euro + 750 Euro) | 1687,50 Euro (1.125 Euro + 562,50 Euro) |
12 bis 23 Monate | 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro) | 3.375 Euro (2.250 Euro + 1.125 Euro) |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 9.000 Euro (6.000 Euro + 3.000 Euro) | 6.750 Euro (4.500 Euro + 2.250 Euro) |
Reines Elektroauto (Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) | Umweltbonus 2023 (Bundesanteil + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 1.875 Euro (1.250 Euro + 625 Euro) | 1.125 Euro (750 Euro + 375 Euro) |
12 bis 23 Monate | 3.750 Euro (2.500 Euro + 1.250 Euro) | 2.250 Euro (1.500 Euro + 750 Euro) |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 7.500 Euro (5.000 Euro + 2.500 Euro) | 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro) |
Plug-in-Hybridauto (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) | Umweltbonus 2023 (Bundesanteil + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 1.687,50 Euro (1.125 Euro + 562,50 Euro) | 0,00 Euro |
12 bis 23 Monate | 3.375 Euro (2.250 Euro + 1.125 Euro) | 0,00 Euro |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 6.750 Euro (4.500 Euro + 2.250 Euro) | 0,00 Euro |
Plug-in-Hybridauto (Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) | Umweltbonus 2023 (Bundesanteil + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 1.406,25 Euro (937,50 Euro + 468,75 Euro) | 0,00 Euro |
12 bis 23 Monate | 2.809,50 Euro (1.875 Euro + 937,50 Euro) | 0,00 Euro |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 5.625 Euro (3.750 Euro + 1.875 Euro) | 0,00 Euro |
Beachten Sie, dass beim Leasing nicht nur die möglicherweise verringerte Förderung bei kurzen Laufzeiten zu Buche schlägt. Wir haben zudem Leasing und Finanzierung gegenübergestellt und verraten, was sich eher lohnt.
Zusätzliche Prämien über die THG-Quote einstreichen
Um hohen Strafen für den Ausstoß von Treibhausgasen zu entgehen, müssen Mineralölunternehmen einen immer höheren Anteil ihrer CO₂-Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten kompensieren. Seit Anfang 2022 erhalten auch private Besitzer eines Elektroautos ein solches Zertifikat und können es über spezialisierte Plattformen an die Mineralölindustrie verkaufen. Über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie sich mit Ihrem eigenen Elektroauto jedes Jahr bis zu 400 Euro Prämie zurückholen. Wie das genau funktioniert, erläutern wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.
Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
Seit dem 16. November 2020 ist eine Doppelförderung für E-Autos bei Neufahrzeugen und jungen Gebrauchten möglich. So können Sie den BAFA-Umweltbonus beispielsweise zusammen mit Förderungen von Gemeinden oder Städten für das gleiche Fahrzeug in Anspruch nehmen. Folgende Förderprogramme sind in Kombination mit der staatlichen Umweltprämie zugelassen:
- Sofortprogramm “Saubere Luft” (BMU)
- Flottenaustauschprogramm “Sozial und Mobil” (BMU)
- Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 (BMVI)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- BW-e-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin (Land Berlin)
- Treibhausgasminderungsquote (THG-Prämie).
(Quelle: BAFA, Stand: Mai 2022)
Wie bekomme ich die Elektroauto-Kaufprämie ausgezahlt?
Für die Förderung benötigen Sie Bestellung, Kauf- oder Leasingvertrag, Rechnung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Auf der Rechnung sollte stehen, dass der Händleranteil der Kaufprämie vom Netto-Kaufpreis abgezogen wurde. Laden Sie die Dokumente über Ihren Computer hoch und versenden Sie diese per E-Mail. Die Abwicklung funktioniert komplett online.
- Antragstellung: Laden Sie im Online-Portal der BAFA entweder die verbindliche Bestellung, den Kauf- oder Leasingvertrag hoch. Achtung: Bei Leasingverträgen sollten Sie eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus einreichen. Nach Überprüfung der Daten erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid.
- Auszahlung: Laden Sie die Rechnung und einen Nachweis für die Zulassung Ihres E-Autos im elektronischen Nachweisverfahren (auf der BAFA-Seite) hoch. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils auf Ihr Konto (= Konto des Antragstellers).
Was tut sich in puncto Ausbau der Ladestationen?
Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan – der Ausbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Lade-Infrastruktur in Deutschland schreitet voran. Nutzer von E-Fahrzeugen sollen künftig überall in Deutschland schnell und unkompliziert ihr Auto aufladen können. Internetseiten wie e-stations.de oder Apps, die Ladestationen anzeigen, helfen dabei. Auf interaktiven Karten finden Elektroauto-Fahrer freie und passende Ladestationen in ihrer Umgebung. Laut Förderrichtlinie soll in erster Linie die Errichtung von Schnell-Lade-Stationen begünstigt werden. Daneben möchte man aber auch den Ausbau herkömmlicher Ladestationen, zum Beispiel in der Nähe von Warenhäusern, Restaurants und Kinos, weiter ankurbeln.
Der Staat fördert die Elektromobilität auch mit der Möglichkeit, Steuern einzusparen. Das geht über eine Befreiung von der Kfz-Steuer und weitere interessante Steuervorteile.