Auf einen Blick
  • Wenn Sie Post von einem Inkassobüro bekommen, sorgt diese in der Regel für Aufregung.

  • Wie finden Sie heraus, ob die Inkasso-Forderung berechtigt ist?

  • Was gibt es generell zu beachten, wenn Sie einen Inkasso-Brief erhalten?
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Falsche Rechnungen und Mahnungen von Kriminellen verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Vor allem, wenn die Betrüger sich als offizielles Inkassobüro oder gar Bundesbehörde ausgeben, werden Verbraucher schnell kopflos und zahlen das geforderte Geld. Auch die Abzock-Masche am Telefon sorgt dafür, dass viele Verbraucher in Panik geraten. In der Regel vergessen sie dann zu prüfen, ob die Forderung im Schreiben überhaupt berechtigt ist. Und genau diese Panik nutzen Inkasso-Betrüger aus, die mit frei erfundenen Inkasso-Unternehmen ahnungslose Kunden abzocken. Dadurch wird es immer schwieriger, ein echtes Inkasso-Unternehmen von einem Fake-Inkasso zu unterscheiden.

Aus diesem Grund ist es wichtig herauszufinden, ob die E-Mail oder der Brief echt ist. Doch wie stellen Sie das an? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie eine berechtigte Inkasso-Forderung in den Händen halten? Welche Schritte sind notwendig? Unser Ratgeber soll Ihnen eine Hilfe an die Hand geben. Denn nichts ist schlimmer, als wenn Sie auf einen unseriösen Inkasso-Brief infolge der Nutzung eines vermeintlichen Streaming-Portals hereinfallen, mysteriöse Inkasso-Briefe oder Mahnungen von Rechtsanwälten erhalten, oder die seriöse Forderung nicht erkennen, wenn Ihr Konto mal nicht gedeckt war.

Wichtig: Für rechtliche Fragen in Zusammenhang mit einer Inkasso-Forderung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

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Woran Sie seriöse Zahlungsaufforderungen erkennen

Dass Sie mal eine Rechnung vergessen, ist menschlich. Sicher ist das jedem schon einmal passiert. Aber spätestens, wenn die Mahnung in den Briefkasten oder das virtuelle Postfach flattert, werden Sie noch einmal an die Bezahlung erinnert. Komisch wird es nur dann, wenn Sie ein derartiges Schreiben erhalten und sich an den Geschäftsvorgang gar nicht erinnern können. Vorsichtig sollten Sie auf alle Fälle sein, wenn dieses Schreiben von einem angeblichen Inkasso-Unternehmen stammt und der Ton im Schreiben sehr rau ist. Stammen die Briefe oder Mails von seriösen Unternehmen, wird Ihnen nicht gleich mit Pfändung, Zwangsvollstreckung oder einem Schufa-Eintrag gedroht.

Können Sie dem Schreiben entnehmen, wofür Sie zahlen sollen? Dann handelt es sich vermutlich um ein seriöses Schreiben. Zusätzllich sollten Zinsen, Mahngebühren sowie die Inkassogebühren zu finden sein. Bei seriösen Unternehmen ist zudem ein Ansprechpartner angegeben, der telefonisch erreichbar ist. Gut wäre, wenn Sie sich selber noch an die Rechnung erinnern können.

Zweifeln Sie an dem Inkassounternehmen, können Sie selbst überprüfen, ob der Geldeintreiber zugelassen ist. Dafür gibt es eine Plattform der Justizverwaltungen der Länder. Auf rechtsdienstleistungsregister.de finden Sie heraus, ob das Inkasso-Büro in Deutschland zugelassen ist. Finden Sie die Firma dort nicht, darf der Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.

Zusammenfassend sollten Sie zunächst folgende Punkte prüfen:

  • Ist das Inkasso-Unternehmen registriert und zugelassen?
  • Sind im Schreiben Auftraggeber, Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses angegeben?
  • Wurden Forderungen, Kosten, Zinsen und Gebühren ordnungsgemäß ausgewiesen?
  • Haben Sie der Forderung des Gläubigers bereits widersprochen?

Falls Sie der Forderung bereits widersprochen haben, darf das Inkasso-Unternehmen das Geld nicht weiter eintreiben und auch ein Schufa-Eintrag ist nicht möglich.

  • Biallo-Tipp: Sie möchten Ihr Geld vor der Pfändung durch Gläubiger schützen? Dann müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den P-Konten.

Dreiste Abzocke mit bekannten Unternehmen

Immer wieder fallen Verbraucher auf die Inkasso-Masche herein, weil die Betrüger hinterhältig sind. Sie nutzen für ihre Abzock-Methoden den Briefkopf bekannter Unternehmen, Behörden oder seriöser Inkassofirmen. Ein Detail wird allerdings häufig ausgetauscht: die Bankverbindung. Schließlich möchten die Betrüger an Ihr Geld kommen. Doch wie finden Sie heraus, ob die Schreiben gefälscht sind? Haben Sie einen Brief eines Unternehmens oder einer Bundesbehörde erhalten, dann gehen Sie auf die Webseite des jeweiligen Unternehmens oder der Behörde. Dafür rufen Sie sich die Webadresse manuell im Browser auf. Nutzen Sie nicht die in den E-Mails oder Anschreiben angegebenen Links.

Gleichen Sie nun die Bankverbindungen miteinander ab. Stimmen diese überein, handelt es sich wahrscheinlich um ein echtes Schreiben. Kontaktieren Sie den Absender der Zahlungsaufforderung über die angegebenen Rufnummern auf der Homepage und fragen Sie bezüglich des erhaltenen Schreibens nach. Das gilt vor allem dann, wenn die Forderung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt ist.

Einfach fürstlich: 3,66 Prozent pro Jahr – auch für Selbstständige und Unternehmen

Eines der Top-Festgeldkonten mit deutscher Einlagensicherung ist das „Castell Festgeld“ – mit aktuell 3,66 Prozent Zinsen pro Jahr bei 36 Monaten Laufzeit. Es kommt von der Fürstlich Castell?schen Bank, einer familiengeführten Privatbank mit Sitz in Würzburg. Neben der gesetzlichen Sicherungseinrichtung von 100.000 Euro pro Person ist dieses traditionsreiche Geldhaus auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Dadurch ergibt sich eine maximale Sicherungsgrenze von bis zu fünf Millionen Euro je Privatanleger. Das heißt, hohe Zinsen bei höchster Sicherheit sind hier gelebte Realität – und das auch für Selbstständige und Unternehmen.  Mehr erfahren!
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Drohungen in Inkasso-Forderungen

Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen. Weder durch kurz gesetzte Fristen, noch durch die Androhung weiterer Verzugszinsen oder zusätzlicher Mahngebühren.

Nicht selten wird in unseriösen Mahnschreiben und Inkasso-Forderungen mit einem Eintrag bei der Schufa, dem Gericht, der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Allerdings können Sie beruhigt sein. Denn für die Pfändung bei Ihnen daheim ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig, den nicht das Inkassounternehmen erteilt.

Der Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird von einem Gericht, meist dem örtlichen Amtsgericht, per Post zugestellt und flattert nicht per E-Mail in das Postfach. Sie erhalten dann genügend Zeit Einspruch zu erheben. Bezüglich der Schufa-Eintragungen können wir Sie ebenfalls beruhigen. Diese dürfen nur erfasst werden, wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt.

Wie sollten Sie auf die einen Inkasso-Brief reagieren?

Handelt es sich um eine berechtigte Forderung, sollten Sie das Geld überweisen. Falls das aus irgendwelchen Gründen nicht geht, müssen Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Gegebenenfalls können Sie einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung vereinbaren.

Es gibt jedoch auch Mahnungen, bei denen die Sachlage nicht eindeutig ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es die Firma zwar gibt, Sie dort aber nichts bestellt oder offen haben. Beispielsweise haben in der Vergangenheit viele Kunden Rechnungen und Mahnungen vom Versandhändler Amazon bekommen, auf die wenig später Post vom Inkassounternehmen folgte. Da es sowohl den Händler als auch den Inkasso-Dienstleister gibt, raten wir in diesen Fällen, dass Sie Kontakt mit dem Absender aufnehmen. Nutzen Sie dafür nicht die im Schreiben verwendeten Daten. Suchen Sie im Internet nach dem Unternehmen und dem Kontakt. Möglicherweise sind Sie Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden und Betrüger haben auf Ihre Rechnung Ware bestellt. Hier sollten Sie an der Aufklärung mitwirken und wenn sich dieser Verdacht bestätigt unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bekommen Sie dagegen eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung von einer nicht existierenden Inkassofirma, sollten Sie darauf auf keinen Fall reagieren. Bezahlen Sie die Forderung nicht. In einigen Fällen werden massenhaft Zahlungsaufforderungen mit der Androhung einer Zwangsvollstreckung versendet. Viele Empfänger bezahlen die Forderung aus Angst. Wenn die Firma nicht existiert oder keine Zulassung hat, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten

Tipp: Hilfreich kann bei der Überprüfung einer Inkassoforderung auch der Inkasso-Check der Verbraucherzentrale sein. 

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Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?

Grundsätzlich kann das Inkassounternehmen die Kosten selbst festlegen. Es gibt jedoch seit 2013 Höchstsätze. So dürfen die Gebühren für das Inkassounternehmen nicht höher sein, als die Kosten für einen Rechtsanwalt, der dieselbe Tätigkeit ausführt. Die Anwaltsvergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, welche die Höchstgrenze für Inkasso-Dienstleister darstellt.

Biallo Ratenkredit-Empfehlungen

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Nettokreditbedarf: 20.000,00€, Laufzeit: 48 Monate, Bonität: alle, Sondertilgung möglich: Nein, Zinssortierung nach: 2/3-Zins. Die Sortierung erfolgt nach der Höhe des effektiven Jahreszins. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar. Weitere Details zu Rankingfaktoren.
ANBIETER
MONATL. RATE
EFF. JAHRESZINS
BEWERTUNG
PRODUKTDETAILS
1
Bank of Scotland

468,33

6,01 %

von 5,36 bis 7,99 %

4,4 / 5

★★★★★
★★★★★
  • bonitätsabhängig
  • Sondertilgung möglich
  • Online-Konditionen
2
Deutsche Skatbank

468,77

6,06 %

von 4,60 bis 6,06 %

4,4 / 5

★★★★★
★★★★★
  • bonitätsabhängig
  • Sondertilgung möglich
  • Online-Konditionen
3
PSD Bank Nürnberg

bundesweites Angebot

474,24

6,69 %

4,1 / 5

★★★★★
★★★★★
  • Sondertilgung möglich
  • Online-Konditionen
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand: 29.09.2023

Checkliste: Ist die Inkasso-Rechnung echt?

Viele Verbraucher unterliegen dem Irrtum, dass Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben nur per Brief mit der Post kommen. Das ist heute nicht mehr so, denn sowohl Inkasso-Büros als auch Rechtsanwälte versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen mittlerweile auch per E-Mail. Es handelt sich also nicht immer um Betrug, wenn das Schreiben im virtuellen und nicht im echten Briefkasten landet.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung. Anhand der Antworten auf die Fragestellungen können Sie selbst erkennen, ob es sich um ein seriöses oder ein unseriöses Inkassounternehmen handeln könnte:

  • Prüfen Sie im ersten Schritt den Absender des Mahnschreibens. Gibt es das Inkassounternehmen und hat es laut dem Rechtsdienstleistungsregister eine Zulassung? Falls das Unternehmen keine Zulassung besitzt und frei erfunden ist, sollten Sie nicht reagieren.

  • Sehen Sie sich den Grund der Inkasso-Rechnung genau an und prüfen Sie, ob dieser zu Recht besteht. Im Zweifelsfall sollten Sie bei dem Absender nachfragen und sich den Zahlungsgrund und wie es zu dem Vertragsabschluss kam erklären lassen. Zu dieser Auskunft sind Inkassofirmen nach § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz verpflichtet.

  • Ist die Forderung aus Ihrer Sicht nicht berechtigt, sollten Sie dieser widersprechen und nicht zahlen. Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie diesen später nachweisen können.

  • Ist die Forderung der Inkassofirma berechtigt, dann sollten Sie einen Blick auf die zusätzlich erhobenen Inkasso-Kosten werfen. Zahlen Sie nicht, ohne vorher zu prüfen. Häufig werden überhöhte Kosten in Rechnung gestellt. Lassen Sie die Gebühren im Zweifelsfall durch die Verbraucherzentrale überprüfen. Ist alles korrekt, sollten Sie den offenen Betrag bezahlen.

  • Haben Sie nicht genügend Geld zur Verfügung, können Sie in der Regel eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen. Doch Vorsicht: Hier fallen oft weitere Gebühren oder Zinsen an. In einigen Fällen ist die Aufnahme eines Ratenkredits mit niedrigen Zinsen deutlich günstiger.

Die nachfolgenden Hinweise helfen ebenfalls im Umgang mit unangenehmer Inkasso-Post:

  • Lassen Sie sich nicht durch Drohungen oder Ankündigungen einer Zwangsvollstreckung einschüchtern.
  • Bezahlen Sie niemals Geld bei einer unberechtigten oder zweifelhaften Forderung.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie Geld ins Ausland überweisen sollen.
  • Zahlen Sie niemals über Bargeldtransferdienste oder mit Amazon-, Steam- oder anderen Guthabenkarten.

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Lassen Sie dubiose Inkasso-Mahnungen überprüfen

Häufig ist die Aufregung besonders groß, nachdem eine E-Mail oder ein Brief vom Inkassounternehmen eingegangen ist. Wenn Sie misstrauisch sind, können Sie uns das Schreiben an [email protected] zur Überprüfung weiterleiten. Die meisten unseriösen Zahlungsaufforderungen sind unseren Spezialisten bereits bekannt. Mit Ihrer Hilfe können wir andere Verbraucher vor den Abzockern warnen.

Wichtig ist, dass Sie auch bei einer anfangenden oder fortgeschrittenen Überschuldung einen kühlen Kopf bewahren und die Zahlungsaufforderungen nicht ignorieren. Holen Sie sich Hilfe, damit das Problem nicht noch größer wird. Sollten Sie der Schuldenfalle nicht entkommen, bleibt meist die Privatinsolvenz als letzter Ausweg. Biallo erklärt Ihnen, wie Sie den Neuanfang mithilfe der Privatinsolvenz schaffen.

Diese Ratgeber könnten Sie ebenfalls Interessieren:

Nachfolgend stellen wir Ihnen noch einen interessanten Ratgeber aus unserer Bibliothek vor:

Mahnung und Inkasso: Wer etwas kauft, muss es auch be-
zahlen. Das klingt wie eine Selbst-
verständlichkeit, ist es aber nicht
immer. Rechnungen bleiben auch
mal liegen – sei es, weil man sie
einfach vergisst und es versäumt,
sie zu bezahlen, oder weil das Konto
nicht gedeckt ist und man abwarten
möchte, bis man wieder „flüssig“ ist.

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Franziska Baum

Bereits in ihrer Schulzeit war sie für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war sie als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat sie sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet, welches sie bei biallo.de ebenso einbringt wie ihr Wissen im Social Media Bereich.

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